Informationen JULEICA Karte 2020 & verlängerte Gültigkeitsdauer

Liebe*r Juleica-Inhaber*in!

Anbei erhältst du die Bescheinigung über die verlängerte Gültigkeit deiner Juleica im Jahr 2020!

Hinweis: Die Bestätigung bitte ausdrucken - sie gilt in Kombination mit der aktuellen Juleica.

Karten, die in der Zeit vom 01.01.2020 – 31.12.2020 ihre Gültigkeit verloren haben oder verlieren würden, behalten bis zum Ablauf des Jahres 2020 (31.12.2020) automatisch ihre Gültigkeit. Diese Gültigkeit ersetzt die auf der Karte aufgedruckte Gültigkeit (Beschluss der Bundeszentralstelle und der Landeszentralstellen Juleica als Ausnahmeregelung für das Jahr 2020).

Die Juleica ist stark von den Auswirkungen der Pandemie betroffen. Neue Herausforderungen und Bedarfe entstehen. In den vergangenen Wochen wurden Lösungsansätze für die Herausforderungen in der Krisenzeit und für alle Akteure im Juleica-Prozess entwickelt. Dabei sind die Fragen so vielfältig wie die Juleica selbst – es geht um abgesagte Ausbildungskurse, neue Ausbildungsmethoden, Ablauf der Gültigkeit, das Fehlen von Juleica-Inhaber*innen bei zukünftigen Maßnahmen und mehr.

Die Bundeszentralstelle Juleica (BZS, DBJR) sowie die Landeszentralstellen (LZS) der Bundesländer haben sich auf ein einheitliches Verfahren für die Juleica im Jahr 2020 verständigt, um auch in Krisenzeiten eine gute Jugendleiter*innen-Ausbildung, Verlängerungen von Juleicas sowie zukünftige Maßnahmen mit Juleica-Inhaber*innen zu ermöglichen.

Die LZS ergänzen das bundeseinheitliche Verfahren bei Bedarf für das jeweilige Bundesland.

Mögliche Konkretisierungen in den Bundesländern sind deshalb unbedingt zu beachten.

Informationen zur Juleica und zu weiteren Ausnahmeregelungen 2020:

https://go.dbjr.de/juleica2020

www.juleica.de

Bei Fragen wende dich bitte an die für dich zuständige Landeszentralstelle https://go.dbjr.de/lzsjuleica oder deinen eigenen Träger.
Ansprechpartnerin beim DBJR: Andrea Köhler | juleica@dbjr.de

Viele Grüße

Deine Bundeszentralstelle Juleica
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Bei Fragen / Unklarheiten wenden Sie sich bitte zunächst an Ihren Jugendverband / Ihre Organisation bei der Sie z. B. einen Juleica-Antrag gestellt haben bzw. an die jeweilige Landeszentralstelle für Juleica - Adressen finden Sie unter www.juleica.de/19.0.html .
Die Juleica bestätigt, dass die Inhaberin/der Inhaber ehrenamtlich in der Jugendarbeit i. S. des §73 Kinder- und Jugendhilfegesetz tätig ist. Er/sie ist nach Qualitätsstandards, welche die Obersten Landesjugend- und Familienbehörden festgelegt haben, ausgebildet.
Das Juleica-Online-Antragsverfahren ist ein gemeinsamer Service der 16 Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Landeszentralstelle - Adressen finden Sie unter www.juleica.de/19.0.html .

Anbieter des Angebots (Antragsverfahren) auf der Website www.juleica-antrag.de ist der Deutsche Bundesjugendring e.V. Alle weitere Angaben sind im Impressum unter https://www.juleica-antrag.de/index.php?id=154 zu finden.
Alle Informationen zum Datenschutz sind unter https://www.juleica-antrag.de/index.php?id=70 zu finden.
 
 
 
 
 

Eine innovativ kooperative Zeit wünscht Ihnen

 

 

Thomas Herwig                                                                                                            

 

Geschäftsführer Kreisjugendring Nordhausen e.V.

▪ E-Business Manager (Uni DE) ▪ Dipl. Sozpäd. (BA)  

▪ Professional SCRUM Master (PSM I) ▪ Mediator (FH)  

▪ Familientrainer (Parität)  Demografieberater (TND)

 

Kreisjugendring Nordhausen e. V.                       

Käthe-Kollwitz-Str. 10 • 99734 Nordhausen

 

Telefon: (0 36 31) 982509 • (01 52) 289 234 83

E-Mail: t.herwig@kreisjugendring-nordhausen.de  

Homepage: www.kreisjugendring-nordhausen.de